Notargebühren
Notarielle Gebühren sind keine frei verhandelbaren Preise. Sie sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Für vergleichbare notarielle Tätigkeiten gelten deshalb bei jeder Notarin und jedem Notar dieselben gesetzlichen Vorgaben.
Wie sich die Kosten bestimmen
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für den jeweiligen Vorgang. Maßgeblich sind insbesondere die Art der notariellen Tätigkeit, der anzuwendende Gebührensatz und der Geschäftswert. Bei einem Immobilienkauf bildet beispielsweise regelmäßig der Kaufpreis die Grundlage. Für andere Angelegenheiten gelten eigene gesetzliche Bewertungsregeln.
Der tatsächliche Zeitaufwand oder die Anzahl der erforderlichen Besprechungstermine verändern die gesetzlich bestimmte Gebühr grundsätzlich nicht. Je nach Vorgang können zusätzlich gesetzlich vorgesehene Gebühren für Vollzugs- oder Betreuungstätigkeiten, Auslagen sowie Umsatzsteuer anfallen.
Beratung und Entwurf gehören dazu
Bei einer Beurkundung umfasst die gesetzliche Beurkundungsgebühr regelmäßig auch die rechtliche Beratung und die Erstellung des Urkundenentwurfs. Sie können Ihre Fragen daher im Gespräch klären, ohne dass die Gebühr allein wegen der Zahl der Besprechungen steigt.
Welche Kosten bei Ihrem konkreten Anliegen entstehen, hängt von den Einzelheiten des Vorgangs ab. Wir erläutern Ihnen die Kostenberechnung gern und geben Ihnen vorab eine erste Orientierung, sobald uns die notwendigen Angaben vorliegen.