Tätigkeitsfeld
Immobilien & Grundstücke
Ein Immobilienkauf ist eine rechtlich und wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung. Wir erläutern die rechtlichen Schritte, gestalten den Vertrag und begleiten den Vollzug bis zur Eigentumsumschreibung.
Kaufen & Verkaufen
Ob Haus, Eigentumswohnung oder Bauplatz: Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Die Beurkundung dient dem Schutz aller Beteiligten. Wir erstellen den Vertragsentwurf, klären den Sachverhalt und erläutern die rechtliche Tragweite der Vereinbarungen. Fragen zum Entwurf können vor und während des Beurkundungstermins geklärt werden.
Nach der Beurkundung veranlassen wir die für den Vollzug erforderlichen Schritte. Die Vormerkung im Grundbuch sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegenüber späteren Verfügungen. Sobald die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, wird die Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt. Anschließend begleiten wir die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Finanzieren
Wer den Kauf über eine Bank finanziert, benötigt in der Regel eine Grundschuld – das Grundpfandrecht, mit dem die Bank ihr Darlehen absichert. Wir können die Grundschuld im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag beurkunden und die notarielle Abwicklung mit den Finanzierungsunterlagen der Bank abstimmen.
Kaufen vom Bauträger
Beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie gelten besondere rechtliche Anforderungen. Zahlungen werden regelmäßig nach vertraglich festgelegtem Baufortschritt und innerhalb des gesetzlichen Rahmens fällig. Wir gestalten und beurkunden den Vertrag und erläutern die vorgesehenen Fälligkeitsvoraussetzungen.
Verschenken & Übergeben
Viele Eltern übertragen Haus oder Wohnung bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation können dabei ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder vertragliche Rückforderungsrechte in Betracht kommen. Wir erläutern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; steuerliche Auswirkungen sollten ergänzend mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Erben & Vererben.
Gut zu wissen
Der Notar betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Er vertritt weder die Käufer- noch die Verkäuferseite, sondern klärt den Sachverhalt, erläutert die rechtliche Tragweite und gestaltet die vereinbarten Regelungen rechtlich klar.