Tätigkeitsfeld
Ehe & Familie
Manche Fragen lassen sich am besten regeln, solange Einigkeit besteht. Wir gestalten individuelle und rechtlich klare Vereinbarungen – vor der Ehe, während der Ehe und im Zusammenhang mit einer Trennung.
Der Ehevertrag
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine individuelle Vereinbarung kann insbesondere bei Selbständigkeit, Unternehmensvermögen, unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder einer zweiten Ehe sinnvoll sein. In einem Ehevertrag können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen unter anderem Regelungen zu Güterstand, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden. Wir erläutern die gesetzliche Ausgangslage und die rechtlich möglichen Gestaltungen. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Wenn die Ehe endet
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten einvernehmlich Fragen zu Vermögen und Immobilien, Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Hausrat regeln. Eine solche Vereinbarung kann das gerichtliche Verfahren vereinfachen, Streit über Folgesachen vermeiden und dadurch Zeit und Kosten reduzieren. Als Notar betreuen wir beide Seiten unabhängig und unparteiisch; eine einseitige Interessenvertretung ist Aufgabe der jeweils beauftragten Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.
Familie gestalten
Auch unverheiratete Paare können ihre rechtlichen Verhältnisse durch einen Partnerschaftsvertrag regeln, etwa im Hinblick auf gemeinsames Eigentum oder wechselseitige Absicherung. Bei einer Adoption beraten wir zu den rechtlichen Voraussetzungen, beurkunden die erforderlichen Anträge und Einwilligungen und reichen die Unterlagen beim Familiengericht ein.
Gut zu wissen
Ehevertrag, Vermögensnachfolge, Testament und Vollmachten können sich gegenseitig beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll, bestehende Regelungen gemeinsam zu betrachten und rechtlich aufeinander abzustimmen.