Tätigkeitsfeld

Beglaubigungen

Mit einer notariellen Beglaubigung kann die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit der vorgelegten Urkunde bestätigt werden.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar die Identität der unterzeichnenden Person und dass die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt wurde. Sie wird etwa für Handelsregisteranmeldungen, Grundbuchanträge oder bestimmte Erklärungen gegenüber Behörden benötigt. Eine beglaubigte Abschrift bestätigt, dass die Kopie mit der vorgelegten Urkunde übereinstimmt. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie die vollständige Urkunde mit. Ob Sie erst im Termin unterschreiben oder eine bereits geleistete Unterschrift anerkennen können, stimmen Sie bitte vorab mit uns ab.